Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Exsolis Capital Partners GmbH

Stand: 25. Juni 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Exsolis Capital Partners GmbH (nachfolgend „Exsolis“ genannt) und ihren Vertragspartnern, ausschließlich Finanzinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG) (nachfolgend „Finanzinstitute“ genannt), im Zusammenhang mit der Aufnahme von Darlehen und der Verwaltung eines privaten Familienfonds.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Finanzinstituts werden nur Vertragsbestandteil, wenn Exsolis diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)und des Handelsgesetzbuches (HGB).

2. Vertragsgegenstand

2.1 Exsolis ist ein privates Familienfonds, das Kapital von Finanzinstituten in Form von Darlehen aufnimmt, um Vermögenswerte zu verwalten und eine langfristige finanzielle Grundlage zu schaffen. Exsolis bietet keine Dienstleistungen für Dritte an.

2.2 Der genaue Umfang der vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich Darlehensbedingungen, Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten, ergibt sich aus dem individuellen Darlehensvertrag zwischen Exsolis und dem Finanzinstitut.

2.3 Exsolis verpflichtet sich, ihre vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemäß § 347 HGB zu erfüllen.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Ein Darlehensvertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Finanzinstituts durch Exsolis oder durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Darlehensvertrags zustande.

3.2 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.3 Exsolis ist verpflichtet, dem Finanzinstitut alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, einschließlich Angaben zur Bonität und zum Fondsvermögen, korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4. Darlehensbedingungen und Vergütung

4.1 Die Konditionen für Darlehen, einschließlich Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten und etwaiger Sicherheiten, werden im individuellen Darlehensvertrag festgelegt.

4.2 Exsolis verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des Darlehens gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist Exsolis verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.

4.4 Das Finanzinstitut ist berechtigt, Sicherheiten (z. B. Pfandrechte oder Bürgschaften) zu verlangen, wie im Darlehensvertrag vereinbart.

5. Pflichten des Finanzinstituts

5.1 Das Finanzinstitut verpflichtet sich, Exsolis die vertraglich vereinbarten Darlehensbeträge fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

5.2 Das Finanzinstitut ist verpflichtet, Exsolis über wesentliche Änderungen der Darlehensbedingungen oder gesetzliche Anforderungen unverzüglich zu informieren.

6. Haftung

6.1 Exsolis haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2 Exsolis haftet nicht für Schäden, die durch externe Faktoren wie Marktschwankungen oder Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen entstehen, sofern Exsolis ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen ist.

6.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Exsolis und das Finanzinstitut verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, geheim zu halten und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Exsolis stellt sicher, dass nur die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten verarbeitet werden.

7.3 Exsolis ist berechtigt, Daten an Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer oder Behörden) weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Die Laufzeit und Kündigungsfristen von Darlehensverträgen richten sich nach den individuellen Vereinbarungen. Ohne solche Vereinbarungen gilt eine ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf der Darlehenslaufzeit.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.

8.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Erkelenz, sofern das Finanzinstitut Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Exsolis ist berechtigt, das Finanzinstitut auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

9.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Kontaktinformationen:

Exsolis Capital Partners (Vor GmbH)

Geschäftsführer

Alexander F.C. Schrauwen

LEI-Number: 391200A2N7CFPJI5KB44

IBKR Registrated: UXXXX6349

Beuthener Straße 15 41844 Wegberg

E-Mail: info@exsoliscapital.com

Telefon: +49 176 8048 2920

USt-IdNr.: [DEXXXXXXXXX, iB]

Handelsregister: [Amtsgericht Mönchengladbach, HRB XXXXX, iB]